Zu den Familienmitgliedern zählen Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft.Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden die Mitgliedsbeiträge jährlich am 3. Montag des Januars eingezogen. Bitte denken Sie auch daran, Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung uns rechtzeitig mitzuteilen.Bitte beachten Sie, dass unsere ehrenamtliche Tätigkeit während unserer Freizeit erledigt werden muss. Da säumige Mitgliedsbeiträge einen unangemessenen Verwaltungsaufwand erfordern, wird eine Mahngebühr erhoben, welche ansatzweise die für den Verein entstehenden Unkosten deckt.